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Mitarbeitergeschenke steuerfrei: die Freigrenzen 2026 für Kunden und Mitarbeiter

Mitarbeitergeschenke steuerfrei Infografik

Ein Geschenk soll Freude machen, nicht Ärger mit dem Finanzamt. Wer Kunden oder Mitarbeiter beschenkt, sollte die steuerlichen Freigrenzen kennen, denn sie entscheiden, ob das Präsent absetzbar bleibt und ob beim Beschenkten Steuern anfallen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Grenzen für 2026 zusammen, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2026 und ersetzt keine steuerliche Beratung. Fuer Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Geschenke an Kunden und Geschäftspartner: 50 Euro pro Jahr

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Unternehmen Geschenke an Geschäftsfreunde bis zu 50 Euro netto pro Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe absetzen. Diese Grenze gilt auch 2026 weiter. Wichtig ist der Charakter als Freigrenze: Kostet das Geschenk 50,01 Euro, ist der gesamte Betrag steuerlich nicht mehr abziehbar, nicht nur der überschießende Teil.

  • Dokumentation: Name des Empfängers und Anlass gehören auf den Beleg, sonst erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an.
  • Streuartikel bis 10 Euro: Kleine Aufmerksamkeiten unter 10 Euro sind voll absetzbar und müssen nicht empfänglich dokumentiert werden.
  • Pauschalsteuer als Option: Über der Grenze kann das schenkende Unternehmen die Zuwendung pauschal mit 30 Prozent versteuern, damit beim Empfänger nichts anfällt.

Geschenke an Mitarbeiter: 50 Euro im Monat plus Anlass-Geschenke

Für Mitarbeiter gilt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro brutto. Bis zu diesem Wert können Sie jeden Monat Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, zusätzlich zum Gehalt. Zu besonderen persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder der Geburt eines Kindes kommt ein weiteres Geschenk von bis zu 60 Euro brutto je Anlass hinzu, ebenfalls steuerfrei.

AnlassFreigrenze 2026Hinweis
Geschenk an Kunde / Geschaeftspartner50 Euro netto pro Empfänger und JahrFreigrenze, Beleg mit Name und Anlass
Sachbezug an Mitarbeiter50 Euro brutto pro Monatzusätzlich zum Gehalt
Persönlicher Anlass (Mitarbeiter)60 Euro brutto je Anlassz. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt
Streuartikelbis 10 Eurovoll absetzbar, ohne Einzelnachweis

Praktisches Beispiel: die Video-Grußkarte im Rahmen der Freigrenze

Ein greifbares Beispiel: Eine Video-Grußkarte startet bei 15,90 Euro netto pro Stück. Damit liegt sie deutlich unter der 50-Euro-Grenze für Kundengeschenke und lässt Raum, das Präsent mit einer Kleinigkeit zu kombinieren, ohne die Freigrenze zu sprengen. Wer die Stückzahl und das Budget planen will, findet die Preise aller Formate im Überblick. So bleibt das Geschenk wirkungsvoll und steuerlich sauber.

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Häufige Fragen zu steuerfreien Geschenken

Wie viel darf ein Kundengeschenk 2026 kosten?

Bis 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr bleibt es als Betriebsausgabe absetzbar. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Sind Geschenke an Mitarbeiter steuerfrei?

Bis 50 Euro brutto pro Monat als Sachbezug, plus bis 60 Euro brutto je persönlichem Anlass.

Muss ich Kundengeschenke dokumentieren?

Ja. Name des Empfängers und Anlass gehören auf den Beleg, damit der Betriebsausgabenabzug anerkannt wird.

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